Was darf eine Gemeinde im Kaufvertrag fordern?


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Abgeschickt von Mirko Lottemann am 26 Oktober, 2005 um 11:11:03

Hallo Forum,

ich möchte hier mal eine Frage stellen, die die Regulierungswut unserer Verwaltung betrifft.
Die Probleme mit Genehmigungsverfahren und Bauanaträgen kennt jeder Bauherr, aber was DARF eine Gemeinde eigentlich fordern? Wo hören die Rechte der Gemeinschaft auf und wo verletzen sie die Freiheit des Einzelnen.
Teilweise geht es schon soweit, dass Geimeinden von den Bauherren, denen sie ein Grundstück verkaufen wollen, vertraglich die Zusicherung von bestimmten Hauseigenschaften fordern (z.B. Energiewerte 20% besser als die Energieeinsparverordnung oder Errichtung von Solaranlagen). Manchmal werden auch Vertragstrafen gefordert, wenn der Bauherr das Haus nicht mindesten 10 Jahre lang selber nutzt und besitzt.
Wenn man sich dann mal anschaut, welche finanziellen Folgen solche Forderungen haben, muss man sich doch fragen, ob eine Gemeinde, wenn sie solche Sachen "bestellt" auch die Rechnung übernehmen muss.
Natürlich stellt sich die Frage, ob eine Gemeinde das überhaupt fordern darf.

Wenn ein Bauherr sein Haus nicht richtig dämmt ist er selber Schuld, denn er wird höhere Heizkosten haben. Aber irgendwo ist eine Grenze zwischen Kosten und Nutzen - irgendwann ist der Zugewinn des Nutzens so klein, dass sich weiterer Aufwand einfach nicht mehr lohnt. Daran werden auch die Vorgaben einer Gemeinde nichts ändern und dann ist nur die Frage, wer es bezahlen muss.

Wie denken die Juristen über so etwas?

Meine Rechte gehen immer so weit, wie ich die Rechte der anderen nicht verletzte oder beeinträchtige. Aber wie weit darf die Gemeinde gehen?

In Erwartung spannender Antworten

Gruß aus Hamburg




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