Re: Fensterrecht


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Abgeschickt von Christian Schorn am 27 Oktober, 2005 um 15:20:10:

Antwort auf: Fensterrecht von olli am 06 Oktober, 2005 um 09:38:00:

Der Begriff "Fensterrecht" wurde meines Wissens von F. Hundertwasser geprägt und bedeutet soviel, dass ein Mieter den Teil der Außenwand des Hauses nach Gutdünken umgestalten darf, den er mit seinem Arm vom Fenster aus erreichen kann. Es ist also mehr ein künstlerischer als ein juristischer Begriff.

: Was versteht man unter Fensterrecht,gibt es so etwas überhaupt?





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