Wohnraum / Behördenwillkür


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Abgeschickt von Traurige Familie am 27 Oktober, 2005 um 20:51:34

Hallo an Alle, kann uns vielleicht jemand helfen.
Wenn eine Baugenehmigung explizit die Errichtung o.
Veränderung eines Gebäudes in Büro / lager / wohnraum
pauschal u. ohne Auflagen genehmigt, kann dann nach 15 Jahren die Gemeinde bzw. Baubehörde sagen das z.B.
niemals Wohnraum genehmigt worden sei und versuchen uns aus unserem Haus zu vertreiben. Die baugenehmigung wurde 1992 durch die Baubehörde nochmals als Bestandskräftig eingestuft. 2005 will keiner mehr etwas davon wissen. Das gebäude liegt liegt im Außenbereich und Landschaftsschutzgebier und wurde mittels Baugenehmigung aus DDR Zeit rechtmaäßig errichtet und im Rahmen dieser Genehmigung genutzt.
Gibt es irgendwo eine genaue Definition über Wohnraum. (Anforderungen, Anzahl etc.) Bitte helft uns. Vielen Dank. Eure Traurige Familie.





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