Treppe in Pension


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Abgeschickt von Lutz Giese am 27 Oktober, 2005 um 20:52:23

Hi,
ich schreibe im Namen meiner Eltern.
Mitte der 60er kauften Sie ein Haus in Goslar (Niedersachsen)und bauten es Anfang der 70er zu einer Appartementvermietung um.
Sie hatten im Ober- und im Untergeschoß jeweils 2 Appartements mit je 2 Betten -also 4 Betten pro Etage-
=8 Betten.
Nun haben sie altersbedingt das Haus verkauft und es schien nach anfänglichen Schwierigkeiten alles über die Bühne gegangen zu sein. Nun wurden meine Eltern darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie 7.000€ für die Neuerrichtung einer Treppe zahlen müßten, da die ursprüngliche nicht vom Bauamt abgenommen wurde. Die Originaltreppe war aber schon Bestandteil des Hauses, als es meine Eltern kauften.
Wer weiß, ob es Vorschriften gibt, dass bei veränderter Nutzung, wie in diesem Fall als Appartements für Feriengäste, eine Treppe mit breiteren Stufen notwendig würde. Zur Verwirrung aller wird angemerkt, daß, sollte es sich um eine reine Zimmervermietung (Pension) handeln, die Treppe "egal" wäre; nur hier handelt es sich um eine Fremdenwohnungsvermietung, da gilt anderes Recht?!?!
Es ist so, dass meine Eltern bis jetzt nicht einmal wußten, dass es (evtl.) solche Bauvorschriften gibt.
Wer weiß da Näheres???
Vielen Dank für die Mithilfe!!!!

Lutz



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