Re: Umnutzung Nebengebäude


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Abgeschickt von Stefan am 28 Oktober, 2005 um 19:13:55

Antwort auf: Re: Umnutzung Nebengebäude von Dirk Baumeister am 25 Oktober, 2005 um 12:19:52:

Vielen Dank für die Informationen.
Habe gestern übrigens mit dem Bauamt geredet.
Es waren nur ein paar kleine Änderungen notwendig, gar nicht so schlimm wie primär befürchtet.

: Die Einfügung nach §34 BauGB ergibt sich aus den faktischen Situation der Umgebung in planungsrechtlicher Auslegung. Also umgebende Art und Maß der baulichen Nutzung (Nutzung, bebaute Fläche, Geschossigkeiten usw.)

: : Keine konkrete planungsrechtliche Beratung sondern (zu meinem Verständnis) eine Auslegung des Begriffes "Einfügen"? Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir da weiterhelfen.

:
: : : Wollen Sie jetzt eine konkrete planungsrechtliche Beratung? Dazu benötigen Sie einen Architekten oder anderen Fachkundigen, der entsprechende Argumentationen an der bestehender entdeckt, aufbereitet und beim Stadtplanungsamt vorbringt. Das wird er nicht umsonst tun.





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