Re: Pferdeweide genehmigungspflichtig?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Oktober, 2005 um 20:38:08

Antwort auf: Pferdeweide genehmigungspflichtig? von Micha am 28 Oktober, 2005 um 19:40:00:

Im Außenbereich sind Gebäude nicht grundsätzlich verboten und eine Ordnungsverfügung kann z. B. durch eine nachträgliche Genehmigung der Aufbauten "geheilt" werden. Vorausgesetzt natürlich, dass die Gebäude nach §35 BauGB genehmigungsfähig sind, z. B. einer landwirtschaftlichen Nutzung dienen.

: Hallo,
: wir haben eine landwirtschaftliche Fläche ( ca. 4000 m²) neben einer Landstraße im Außenbereich gepachtet. Jetzt haben wir einen Weidezaun um die gesammte Fläche und einen Unterstand aus Holz errichtet. Außerdem steht noch ein alter Bauwagen, grün gestrichen, auf dieser Fläche.
: Diese Aufbauten befinden sich im hinteren Teil der Fläche, ca. 35m von der Straße entfernt.
: Leider dachten wir das dieses Vorhaben genehmigungsfrei ist.
: Aber wohl falsch gedacht !! oder ?
: Jetzt erhalten wir über den Eigentümer des Grundstücks eine Ordnungsverfügung vom Bauordnungsamt mit der Aufforderung alle Aufbauten und Zäune innerhalb von zwei Monaten zu entfernen.
: Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich " Flächen für die Landwirtschaft" aus.

: Wie kann ich das abwenden ??

: Vorab Danke für jede Hilfe

: Gruß Micha




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