Rampendach einer TG als Sondernutzungsfläche zulässig?


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Abgeschickt von Bernd am 30 Oktober, 2005 um 19:16:12

Hallo,

darf eine Rampe, die in die Tiefgarage führt und bis max. ca. 1 m aus dem Boden ragt, als Sondernutzungsfläche in eine Teilungserklärung einem Käufer zugeschlagen werden? (Eigentlich ist die Fläche nicht nutzbar).

Wie ist die rechtliche Lage, wenn an der Rampe Schäden entstehen? Wer muss in einem solchen Fall für die Reparatur bezahlen? Derjenige, der das Sondernutzungsrecht hat oder die Eigentümergemeinschaft?

Vielen Dank,

Bernd





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