Re: Einbau von Dachliegefenstern in Dachboden mit Sondernutzungsrecht


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Abgeschickt von Foni am 31 Oktober, 2005 um 11:42:45:

Antwort auf: Einbau von Dachliegefenstern in Dachboden mit Sondernutzungsrecht von Mark am 29 Oktober, 2005 um 19:53:49:

Veränderungen in der Fassade müssen durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Vorher würde ich prüfen lassen, ob ein Ausbau des Dachbodens überhaupt genehmigungsfähig ist. (z.B. für Wohnraum lt. BauO geeignet, Höhen, Belichtungsmöglichkeiten, Rettungswege ect.)



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