Re: Gartenzaun bei Reihenhäusern in NRW


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 31 Oktober, 2005 um 11:54:57

Antwort auf: Re: Gartenzaun bei Reihenhäusern in NRW von Torben am 12 Oktober, 2005 um 11:36:58:

Absprache mit den Nachbarn in Verbindung mit dem Nachbarechtsgesetz NRW. Ist die nicht möglich gilt in der Regel das, was ortsüblich ist. Stehe ich auf meinem Grundstück und sehe umliegend, überwiegend Zäune, sind es Zäune, usw.


Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

53894 Mechernich

Handy: 0170 2940 223


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