Re: Unterschreitung der 3-Meter Grenze


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Abgeschickt von Foni am 01 November, 2005 um 11:46:02:

Antwort auf: Unterschreitung der 3-Meter Grenze von Kimba am 31 Oktober, 2005 um 22:01:57:

Wenn Sie z.B. 3,50 m Grenzabstand einhalten, so könnte man eine Baulast auf Ihrem Grundstück eintragen , damit die Abstände wieder gewahrt sind. Eine Baulast ist jedoch immer ein Wertminderung. Grundsätzlich ist die Lösung des Problems nicht Ihre Sache. Wenn der Bauunternehmer des Nachbargrundstückes kommt und eine Lösung vorschlägt, lassen Sie dies auf jeden Fall anwaltlich prüfen.




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