Re: feuchte Kellerwand


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Abgeschickt von Foni am 01 November, 2005 um 11:50:52:

Antwort auf: feuchte Kellerwand von Christian am 31 Oktober, 2005 um 23:21:38:

Hallo,
ich würde auf jeden Fall in der Abnahme einen Vorbehalt zu diesem Punkt erklären. Abnahme bedeutet auch, dass sich die Beweislast umkehrt, dass heißt, Sie müssen dem Unternehmer nach der Abnahme nachweisen, dass es ein Mangel ist. Jetzt ist der Unternehmer beweispflichtig, dass es kein Mangel ist. Können Sie ausschliessen, dass es sich hierbei nicht z. B. um eine mangelhafte Abdichtung handelt? Ich würde einen Sachverständigen (IHK-Verzeichnis) zur Abnahme hinzuziehen. dann können Sie den Schaden auch bewerten. Ich wäre auf jeden Fall vorscihtig und würde auf keinen Fall eine vorbehaltlose Abnahme unterschreiben.



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