Re: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte


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Abgeschickt von rudl-GmbH am 01 November, 2005 um 19:46:27

Antwort auf: Re: Bebauung im Außenbereich / Weidehütte von Uwe Heinitz am 31 Juli, 2005 um 15:53:30:

Der Landwirt wird mich Sicherheit auch keine Bau-
genehmigung für eine ortsfeste Weidehütte zur
Unterbringung von 2 Ponys bekommen!
Versuchen Sie mal damit daß der Landwirt eine
fahrbare Weidehütte zur Vorübergehenden Unterbringung von 2 Pensionspferden aufstellt.
"Fliegende Bauten" wie z.B fahrbare Weidehütten
sind in der Regel in fast allen Bundesländern
Baugenehmigungsfrei, wenn diese einem Landwirtschaftsbetrieb zur Unterbringung von Tieren dienen. Siehe unter WWW.Rudl-GmbH.de



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