Ersterschließung nach BauGB


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Abgeschickt von Ralf Waldmann am 02 November, 2005 um 01:39:07

Hallo zusammen,

habe eine Frage zum Thema Ersterschließung.

Folgendes steht im Notarvertrag:
"Die Kosten und Gebühren der Ersterschließung nach dem Baugesetzbuch und für den Schmutzwasserkanalanschluss bis an das Grundstück sind im Kaufpreis enthalten. Diese Gebühren trägt unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Verkäufer.

Nicht enthalten sind jedoch die Kosten und Beiträge, die für die Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen anfallen bzw. erhoben werden. Diese Kosten und Beiträge sowie die zukünfigen Erschließungskosten tragen die Käufer."

Habe den folgenden Link (http://www.baunet.de/baurecht/htm/baugb/index.html) für das BauGB genommen und viel gegoogelt, aber eine Definition des Begriffs - Ersterschließung - und vor allem was alles in der "Ersterschließung nach BauGB" enthalten ist steht nirgendwo.

Vielleicht kann einer helfen.





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