Re: Ersterschließung nach BauGB


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Abgeschickt von Ralf Waldmann am 02 November, 2005 um 14:53:53

Antwort auf: Re: Ersterschließung nach BauGB von Dirk Baumeister am 02 November, 2005 um 11:41:48:

Sind denn Bürgersteige, Straßenbeleuchtung usw. auch enthalten??

Wenn im Vertrag doch "Ersterschließung nach BauGB" steht, dann muss der Begriff doch im BauGB auch definiewrt sein und vor allem was es einschließt.


: Unter Ersterschließung ist die erstmalige Herstellung von Straße, Kanal, Trinkwasseranschluß, Gas usw. zu verstehen. Also die Maßnahmen zur Sicherstellung der Erschließung des Grundstücks und Gebäudes bei ihrer ersten Herstellung. Im späteren Verlauf der Nutzung der Straße, Kanäle usw. können Sanierungs- oder Erneuerungsarbeiten anfallen, die dann nach dem Kommunal-Abgaben-Gesetz zum Teil auf die Anlieger umgelegt werden dürfen.

: : Hallo zusammen,

: : habe eine Frage zum Thema Ersterschließung.

: : Folgendes steht im Notarvertrag:
: : "Die Kosten und Gebühren der Ersterschließung nach dem Baugesetzbuch und für den Schmutzwasserkanalanschluss bis an das Grundstück sind im Kaufpreis enthalten. Diese Gebühren trägt unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Verkäufer.

: : Nicht enthalten sind jedoch die Kosten und Beiträge, die für die Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen anfallen bzw. erhoben werden. Diese Kosten und Beiträge sowie die zukünfigen Erschließungskosten tragen die Käufer."

: : Habe den folgenden Link (http://www.baunet.de/baurecht/htm/baugb/index.html) für das BauGB genommen und viel gegoogelt, aber eine Definition des Begriffs - Ersterschließung - und vor allem was alles in der "Ersterschließung nach BauGB" enthalten ist steht nirgendwo.

: : Vielleicht kann einer helfen.





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