Re: Prospekthaftung gegen Bauträger ?


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Abgeschickt von Adams am 06 April, 2005 um 12:12:45:

Antwort auf: Prospekthaftung gegen Bauträger ? von Adams am 05 April, 2005 um 08:54:06:

Gut, aber was ist wenn in den Prospekten Sachen standen wie "sorgenfreies Bauen" "keine Baumängel" "geprüfte Qualität" und so weiter? Fehlen dann nicht Eigenschaften, die laut Prospekt vorliegen sollten?


: Ich habe viel Ärger mit meinem Reihenhaus, weil an allen Ecken und Kanten Mängel aufgetaucht sind. Inzwischen habe ich mich von Bekannten beraten lassen und sehe mich letztlich einem langjährigen Prozess ausgeliefert. Was ist in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen Gewährleistungsansprüchen und Prospekthaftungsansprüchen? Macht man immer beides geltend?





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