Re: Anbau / zweite Grenzwand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Fetzer am 06 April, 2005 um 12:32:52:

Antwort auf: Anbau / zweite Grenzwand von Martin am 05 April, 2005 um 21:02:20:

Was könnten denn die rechtlichen Angriffspunkte des Nachbar sein? Wird dessen freistehendes Haus durch Schließung der Baulücke zum Doppelhaus? Steht die Bebauung im Einklang mit dem Bebauugsplan? Aber immer bedenken: Nachbarschaftskrieg - Wenn der Zaun zum Schlachtfeld wird!

Wenn er aus optischen Gründen etc. den Anbau verhindern will, dann muss er vor das Verwaltungsgericht ziehen. Wenn Sie eine Baugenehmigung haben, sind sie schonmal fein raus, weil es dann Sache des Nachbarn ist, den Bau zu stoppen.
Bei uns war das ähnlich. Der Widerspruch des Nachbarn hatte nach BauGB keine aufschiebende Wirkung, so dass dieser direkt einen Antrag nach 80 V VWGO stellen musste. Das Gericht hat dann kurzfristig alles geprüft und nichts illegales gefunden und dmit war das Problem erledigt.
§ 7 etc. des Nachbarrechtsgesetzes-NRW beinhaltet Regelungen über Nachbarwände, aber das Ding bei Ihnen ist wohl keine. Oder?


: Wir wohnen in NRW und planen den Anbau zweier Kinderzimmer.
: Der Anbau erfordert die Errichtung einer zweiten Grenzwand, da direkt an das Nachbarhaus angebaut wird.
: Die Bauvoranfrage ist genehmigt, das Bauamt sagt eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn ist nicht erforderlich.
: Ist das richtig?
: Der Nachbar will den Anbau mit allen Mitteln verhindern !
: Ist das "rechtlich" möglich?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]