Wegerecht


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Abgeschickt von Gerrit am 06 November, 2005 um 13:45:43

Hallo
Wir sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte und teilen uns die Auffahrt mit den Mietern der anderen Hälfte.
Parkt der Nachbar(hat eine zusätzliche Auffahrt seitlich seiner Haushälfte)nicht auf seiner Auffahrt sondern vor seiner Haustür,so versperrt das Fahrzeug
mir den Weg zu meiner Gerage und ich muss über die Auffahrt eines Dritten (grenzt an meine Auffahrt) in meine Gerage fahren.Es müsste doch irgendwo stehen ob für mich ein Wegerecht besteht und ob mein Nachbar dort stehen darf.




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