Re: Wegerecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 November, 2005 um 21:21:52

Antwort auf: Wegerecht von Gerrit am 06 November, 2005 um 13:45:43:

Sofern eine Wegerecht für die Garage gesichert ist (was nicht zwingend sein muß, das Grundstück selbst ist ja an die Straße angeschlossen) sollte das durch einen Eintrag im Grundbuch des Nachbarn erfolgt sein. Es sind auch privatrechtliche Verträge möglich.

: Hallo
: Wir sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte und teilen uns die Auffahrt mit den Mietern der anderen Hälfte.
: Parkt der Nachbar(hat eine zusätzliche Auffahrt seitlich seiner Haushälfte)nicht auf seiner Auffahrt sondern vor seiner Haustür,so versperrt das Fahrzeug
: mir den Weg zu meiner Gerage und ich muss über die Auffahrt eines Dritten (grenzt an meine Auffahrt) in meine Gerage fahren.Es müsste doch irgendwo stehen ob für mich ein Wegerecht besteht und ob mein Nachbar dort stehen darf.





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