Re: Definition


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 November, 2005 um 15:53:20

Antwort auf: Definition von Artur am 07 November, 2005 um 22:51:17:

Ob es sich dabei jetzt um eine offizielle Definition handelt weiß ich nicht, aber üblicherweise versteht man darunter, dass das Gebäude auf dem privaten Grundstück an die Ver- und Entsorgungseinrichtungen im öffentlichen Grundstück angeschlossen werden kann und die Anfahrbarkeit des Grundstücks gegeben ist.
Die Leitungen liegen üblicherweise ausschließlich als Sammelleitungen in der öffentlichen Straße. Der Anschluß zum Grundstück kann ja erst dann erfolgen, wenn klar ist, was und wo auf dem Grundstück gebaut werden soll und es würde wenig Sinn machen, schon mal auf Verdacht für die angrenzenden Grundstücke ein paar Stichleitungen zu verlegen.

: Hallo Miteinander !

: Was darf unter der Beschreibung "voll erschlossenes Grundstück" verstanden werden ?
: Müssen lediglich die Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom ....) an der Straße zur Anschließung bereitstehen, oder müssen unter dieser Definition die Leitungen bereits bis an die Grundstücksgrenze führen ?

: Gruß





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