Erschliessungskosten für eine seit ca 43 Jahren vorhandene Strasse


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Abgeschickt von Jaszkowski Wolfgang am 09 November, 2005 um 09:47:15

In einer Anliegerversammlung wurde uns ( den Anliegern ) seitens der Stadtverwaltung mittgeteilt, dass unsere Strasse neu gemacht werden müsse und da angeblich nie Erschliessungskosten für sie abgerechnet wurde. Somit könnten die Kosten nicht durch die Wiederkehrbaren-Beiträge finanziert werden und wir, die Anlieger sollen die vollen ( 90%) der Erschliessungskosten tragen. In der Strasse wurde anfang der 60ziger Jahre ein Kanal gelegt und auf meine Frage, ob damals die Strasse den damals gültigen Vorschriften enstsprochen habe, wurde uns von Seiten der Verwaltung dieses zugesichert.
unsere frage: Hat nicht die Verwaltung damals geschlafen und einfach die Bescheide vergessen?
Ist es rechtens, dass die Gemeinde nach über 40 Jahren, eine damals voll erschlossene Strasse einfach neu erschliessen darf?




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