Abgeschickt von L. Wolff am 09 November, 2005 um 12:30:11
Für ein mehr als 50-Jahre altes Wochenendhaus im Außenbereich ist keine Baugenehmigung auch keine sonstige Genehmigung feststellbar; Flurkarte weist in diesem Waldgebiet eine Teilfläche als "Gebäude- u. Freifläche, Erholung" aus. Kann man hier eine nachträgliche Baugenehmigung oder gleichwertiges erhalten bzw. beantragen.