Re: Gaubenneubau im Doppelhaus


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Abgeschickt von Olaf am 06 April, 2005 um 13:48:02:

Antwort auf: Gaubenneubau im Doppelhaus von Kilian Berchtenbreiter am 05 April, 2005 um 22:06:46:

Fenster sind Anlagen die einen Einblick in das Nachbargrundstück ermöglichen und somit eine Gefahr für Privat- und Intimsphäre des Nachbarn darstellen. Andererseits ist Ausfluss des Eigentums an einem Grundstück und der verbundenen Bebauung auch das Recht Fenster zu benachbarten Grundstücken zu setzen.
Dem Interessenausgleich der beteiligten Grundstückseigentümer dienen in diesen Fällen die nachbarrechtlichen Vorschriften über das Fenster- und Lichtrecht. Soweit die Gesetze der einzelnen Bundesländer Regelungen vorsehen. Mit Ausnahme von Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wurden in den übrigen Bundesändern einschlägige Bestimmungen erlassen. Bremen ist also ein Problemfall.
Zumindest sollte man aufpassen, dass man durch den Umbau nicht zusätzlichen Wohnraum schafft, der die Grenze des zulässigen überschreitet. Dachgauben gibt es in unterschiedlichen Formen. Das Angebot reicht von Schlepp- und Flachgauben, Spitz- und Dreieckgauben bis hin zu weit ausschwingenden Fledermausgauben.
Zur Auffindung der richtigen Vorschriften kann ein Anruf beim Bauamt ganz dienlich sein oder mal bei Firmen anrufen und nen Kostenvoranschlag incl. Beratung beim Zimmermann etc. einholen.


: Ich plane in einem Doppelhaus in Bremen eine Gaube zu Bauen. Wer kann mir sagen, wiegroß der Abstand zum Nachbarn sein muß, und wo ich entsprechende Regelungen finden kann.





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