Re: Ersterschließung nach BauGB


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Abgeschickt von Maik Tönnißen am 09 November, 2005 um 17:26:27

Antwort auf: Ersterschließung nach BauGB von Ralf Waldmann am 02 November, 2005 um 01:39:07:

Wenn im notariellen Kaufvertrag von der Erschließung nach dem Baugesetzbuch und den damit verbundenen Kosten die Rede ist, so bezieht sich dies auf den Erschließungsbeitrag gemäß § 127 ff. BauGB. Der Begriff "Ersterschließung" wird deshalb gern verwendet, weil der Erschließuungsbeitrag für den Ausbau der Straße - und dem dadurch gebotenen Erschließungsvorteil - einmalig bei der (endgültigen) Herstellung der Straße erhoben wird.

Im Erschließungsbeitrag enthalten sind die Kosten für Freilegung und Grunderwerb, Beleuchtungseinrichtungen, Abwasseranlagen (soweit sie für die Oberflächenentwässerung der Straße erforderlich sind) sowie Ober- und Unterbau der gewidmeten Gemeindestraße, welche das Grundstück erschließt.



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