Re: Dachausbau, Wirksamkeit neuer B-Pläne auf Bestand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 November, 2005 um 20:32:55

Antwort auf: Dachausbau, Wirksamkeit neuer B-Pläne auf Bestand von R M am 09 November, 2005 um 10:43:00:

Die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den Vorschriften zum Zeitpunkt der Beantragung. Wenn nach den zur Zeit gültigen Vorschriften nur eine Bautiefe von 12,0 m zulässig ist, gilt das auch für Erweiterungen, Anbauten, Ergänzungen, Aufstockungen usw. Es kann versucht werden, über eine Befreiung oder eine Abweichung von den Festlegungen des geltenden B-Planes eine Genehmigung für eine größere Bautiefe zu erreichen.

: Ich möchte auf einem 17 meter tiefen Flachbau ein Dachgeschoß bauen, mit 2/3 der Grundfläche des obersten Geschosses. Bisher ist der Dachstuhl nur 1,2m hoch. Soweit sogut. Ein neuer B-Plan (von 1960...) sieht allerdings nur 12m Bautiefe vor. Nun meint die Behörde, der Dachausbau müsste sich an die 12m tiefe halten. Ist es nicht aber so, daß sich der Dachausbau auf den Bestand bezieht? Ein später eingesetzter B-Plan würde doch nur bei einem Neubau oder einer richtigen Aufstockung wirksam werden, oder sehe ich das falsch?

: Es handelt sich hier ja nicht um eine Aufstockung, sondern nur um die hinzufügung, besser gesagt die "Hochsetzung" eines bestehenden Daches. Es handelt sich um die Hamburger BO.

: Danke!




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