Abgeschickt von Schneider am 09 November, 2005 um 21:47:25
Von der Gemeinde wurden in unserem Neubaugebiet endlich die Gehwege angelegt. Hierbei stellte sich heraus, dass unsere Reihenhäuser 20 cm zu tief liegen.
Der Bauherr leht jegliche Verantwortung ab, er hätte von unserer Bauverwaltung, nach einreichen der Baupläne, keine Reklamation über eine fehlerhafte Höhe erhalten.
Wer ist haftbar??? Wie sieht es mit einer Wertminderung aus???
Danke!!!