Hausübergabe & Zahlung der letzten Rate


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Abgeschickt von Robert am 10 November, 2005 um 10:00:50

Ein Käufer hat bei einem Bauträger ein Haus gekauft, das Haus wurde nun in den letzten Monaten soweit gebaut. Im Kaufervertrag wurde ein Termin 01.03.2006 der benutzungsfertigen Herstellung durch beide Parteien vereinbart. Allerdings kann durch schnellen Baufortschritt begünstigt die benutzungsfertige Herstellung früher eintreten. Dann kann im beidseitigem Einvernehmen eine frühere Übergabe erfolgen. Soweit der Kaufvertrag.

Es tritt auch so ein…

Der Bau schreitet schneller voran, und der Verkäufer schlägt per Fax einen vorgezogenen Übergabetermin vor, den 15.12.2005. Der Käufer stimmt diesem Termin per Fax zu. An diesem Termin findet die letzte Begehnung statt, inkl. dem letzten Abnahmeprotokoll. In den 4 Wochen davor finden bereits weitere Begehungen statt, in denen auch Abnahmeprotokolle erstellt werden. Der Bauträger möchte somit sich die Möglichkeit schaffen, mögliche Mängel noch bis zum vereinbarten vorgezogenen Termin am 15.12.2005 zu beseitigen.

In einem Fax verlangt nun der Verkäufer, dass er am 15.12.2005 nur das Haus und somit den Haustürschlüssel übergibt, wenn alle Rechnungen bei ihm auf dem Konto eingegangen sind.
Obwohl aber noch der der letzten Begehung am 15.12.2005 theoretisch Mängel festgestellt werden können.

DER KAUFVERTRAG
Der Kaufvertrag beschreibt die Zahlung der letzten Rate so:
"3,5% bei vollständiger Fertigstellung"
...
"Das Vorhandensein von Mängeln bei Übergabe hindert nicht den Eintritt der benutzungsfertigen Herstellung..., sofern die Nutzbarkeit als Wohnhaus...möglich ist. Sollte bei Übergabe, nach Eintritt der benutzungsfertigen Herstellung...noch festgestellt werden, dass Restarbeiten innerhalb des Gebäudes oder an den Außenanlagen ausstehen, und sollte deshalb die Fälligkeit der letzten Rate noch nicht gegeben sein, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die letzte Rate auf ein einzurichtendes Notaranderkonto... zu 100% zahlt.“

FRAGE FRAGE FRAGE !
Nun frage ich mal in die Runde und hoffe auf tatkräftige Unterstützung:

Das ist doch nicht rechtens, oder? Wenn am 15.12.2005 noch Mängel festgestellt werden können, dann ist doch lt. Kaufvertrag die Zahlung der letzten Rate noch nicht gegeben. Es ist hier klar eine zeitliche Reihenfolge definiert, 96,5 % bis zum 15.12.2005, die Schlußrate 3,5 % erst nach vollständiger Fertigstellung (mängelfrei). Das geht also nur nach dem 15.12.2005. Die letzte Rate hat doch nichts mit der Schlüsselübergabe zu tun?

Und was tun, wenn der Bauträger stur sagt, dass er dieses schon immer so macht? Er geht auf Gespräche nicht ein.
Was kann man hier denn tun?



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