Re: Hausübergabe & Zahlung der letzten Rate


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Abgeschickt von schneider am 10 November, 2005 um 13:35:47

Antwort auf: Hausübergabe & Zahlung der letzten Rate von Robert am 10 November, 2005 um 10:00:50:


Die Schlusszahlung bezieht sich auf den Übergabetermin. Übergabe ist ja nur möglich, wenn das Haus bewohnbar ist. Danach ist in der Regel eine 5-jährige Gewährleistung vorhanden, was bedeutet, dass geringfügige Mängel, die noch festgestellt werden sollten, in dieser Zeit vom Bauträger behoben werden müssen.
Rückhaltung der Restzahlung ist nur bei größeren Mängeln möglich.




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