Re: Erschliessungskosten für eine seit ca 43 Jahren vorhandene Strasse


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Abgeschickt von Erich Bauer am 10 November, 2005 um 21:06:54

Antwort auf: Erschliessungskosten für eine seit ca 43 Jahren vorhandene Strasse von Jaszkowski Wolfgang am 09 November, 2005 um 09:47:15:

Wenn der seinerzeitige Ausbau den in der damals gültigen Erschließungsbeitragssatzung festgelegten Merkmalen der endgültigen Herstellung entsprochen hat, dürfte Verjährung eingetreten sein. In der Praxis wurden aber in den 60er Jahren die oft hochgestochenen Merkmalsregelungen der Satzungen oft nicht erfüllt, so dass auch nach Jahrzehnten noch fertiggestellt und dafür Erschließungsbeitrag verlangt werden kann.



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