Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Tommy am 11 November, 2005 um 12:34:19

Vorrausgesetzt die Eigenheimzulage fällt schon nächstest Jahr dem Sparzwang zum Opfer, wie verhält es sich dann mit den Fristen? Angenommen man schließt dieses Jahr noch einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung ab, der Eigentumsübergang findet aber erst irgendwann 2006 statt. Hat man dann noch Anspruch auf die Eigenheimzulage weil ja Kaufvertrag 2005 oder eben nicht, da ja die Eigennutzung erst 2006 beginnt??? Wenn förderungsfähig, zählen die 8 Jahre ab 2005 (Leistung dann nur 7Jahre, weil Nutzung erst ab 2006) oder ab 2006 mit 8Jahren Förderung??

Danke schonmal für Eure Antworten.
Tommy



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