Re: Zaunhöhe zum Nachbarn - Lärmschutz


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 November, 2005 um 21:20:40

Antwort auf: Zaunhöhe zum Nachbarn - Lärmschutz von Janina am 11 November, 2005 um 11:33:56:

Wenn der Zaun Lärmschutzfunktionen übernehmen soll muß er mehrere Meter hoch werden und darf mit Sicherheit nicht aus Holz sein um zu funktionieren. Die baurechtlich zulässigen Höhen ergeben sich aus den Regelungen der brandenburgischen Bauordnung, von der ich leider die Pragraphenzuordnung nicht so gut kenne. Unter dem Stichwort "Abstandflächen" bzw. "ohne eigene Abstandflächen" müsste sich was finden lassen.

: Wir haben ein Grundstück 20 m von den Bahngleisen entfernt.Jetzt wollen wir das Grundstück von vorn und von den beiden Nachbarsseiten mit einem Lärmschutzzaun aus Holz versehen( sieht aus wie ein Sichtschutz).
: Kannmir jemand sagen wie hoch ich den Zaun bauen lassen kann und ob ich irgendwelche Abstände zu den Nachbarn beachten muß.Das Grundstück ist in Zeuthen/ Brandenburg.
: Vielen Dank für eure Hilfe!





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