Re: Gewohnheitsrecht für Sichtschutzelemente?


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Abgeschickt von nimue am 11 November, 2005 um 22:56:11

Antwort auf: Re: Gewohnheitsrecht für Sichtschutzelemente? von Dirk Baumeister am 11 November, 2005 um 22:35:38:

Nachbar Y gehört zur Form der ganz netten Nachbarn und entscheidet nach Gutsherrenart. D. h., für ihn gelten keine Gesetze, aber für die anderen und somit wird er nun X verklagen und will erreichen, dass die Elemente wegkommen und er somit freie Sicht bis zum Mittelmeer erhält. Wieso kann man sich nur nicht vor solchen Nachbarn schützen? Es müsste doch ein Gesetz geben, damit man seine Privatsphäre wahren kann, erst Recht, wenn solch ein Typ so ein Spanner ist und man sich nicht mehr in seinem eigenen Garten frei bewegen kann.




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