Spielhaus/Stelzenhaus an der Grenze


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Abgeschickt von papa am 13 November, 2005 um 10:37:44

Ich habe in unserem Garten ein Kinderspielhaus/Stelzenhaus gebaut(NRW). Das Haus hat eine Grundfläche von 1,4x1,4m +1m Podestbreite als Rutschenauflage. Die Podesthöhe des Hauses liegt bei 1,4m, die Gesamthöhe des Spielhauses ist 3m. Das Haus wurde mit einem Abstand von 0,7m zur Grenze des Nachbargrundstücks gebaut. Ein versetzen des Spielhauses ist auf Grund der geringen Grundstücksbreite und einer angrenzenden Einfahrt nicht möglich. Vor Baubeginn habe ich mit dem Bauamt gesprochen und gefragt ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, die Auskunft lautete, nein der umbaute Raum wäre zu gering. Jetzt schreibt uns das Bauamt (anderer Sachbearbeiter), das das Spielhaus bauaufsichtlich als Gebäude anzusehen sei und ein mindest Abstand von 3m zum Nachbargrundstück eizuhalten sei, oder das Spielhaus entfernt werden muss.
Der Abstand vom Wohnhaus beträgt ca. 15m. Wer kann mir sagen wie ich weiter vorgehen soll?




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