Re: Bestandsschutz


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Abgeschickt von Nintke am 06 April, 2005 um 18:10:15:

Antwort auf: Bestandsschutz von Katrin Born am 05 April, 2005 um 17:35:44:

Schwarzbauten und illegale Nutzungen erlangen nie Bestandsschutz.
Welche Rechtslage damals galt und ob die heutige Nutzung somit legal ist, ist schwierig zu sagen. Zumindest galt tatsächlich damals das Bundesbaugesetzes von 1960 (BBauG 1960).
Mit dem Problem der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter anderem mit Urteil vom 18. Mai 2001 (AZ: 4 C 13/00) auseinandergesetzt. Im Streitfall wollte der Kläger die Erteilung eines Bauvorbescheides für die Änderung einer im Außenbereich stehenden ehemaligen Getreidescheune in ein Wohngebäude. Neben der Scheune ist der Kläger auch Eigentümer der zu der Scheune gehörenden Hofstelle, welche aber schon länger nicht mehr bewirtschaftet wird und die bereits für den Bau von Wohnungen umgestaltet wurde. Auf dem Nachbargrundstück der Hof-stelle steht – ebenfalls im Außenbereich – ein als Altenteilerhaus genehmigtes Einfamilienhaus. Die von der beklagten Baubehörde verweigerte Erteilung des Bauvorbescheides wurde in letzter Instanz nun auch vom BVerwG bestätigt.
Kann man sich wohl prima jahrelang drüber streiten. Ich würde die Gemeinde mit einer Ordnungsverfügung kommen lassen und dann erst was machen.
Existiert bei Ihnen ein Bebauugsplan? Oder Außenbereich? Alles wohl ungeklärt bisher.
Lesen Sie mal die umfangreiche Umnutzungsfibel mit vielen Beispielen:



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