Bushaltestelle


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Abgeschickt von Markus am 14 November, 2005 um 13:03:10

Als Eigentümer eines Grundstückes mit davorliegender Bushaltestelle darf ich im Bereich der Haltestelle keine Hofeinfahrt anlegen. Welches Gesetz regelt dies und welche Ausmaße hat die Haltestelle? In der Örtlichkeit ist lediglich ein Haltestellenschild an der Gehweghinterkante angebracht.
Ebenso stellt sich die Frage, wo die Räum- und Streupflicht, die angeblich im Bereich der Haltestelle der Gemeinde obliegt, gesetzlich geregelt ist.
Danke für Eure Bemühungen

Grüße
Markus




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