Re: Baugegehmigung


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Abgeschickt von Chris am 14 November, 2005 um 16:57:39

Antwort auf: Baugegehmigung von Dennis am 30 Oktober, 2005 um 21:00:26:

: Benötige ich eine Baugenehmigung zum Aufstellen eines Bauwagens auf einer landwirtschaftlichen Fläche?

Zunächst wäre - unabhängig von der Genehmigungspflichtigkeit - die Frage der planungsgrechtlichen Zulässigkeit zu klären. Ist die Nutzung des (ehem.?) Bauwagens nämlich planungsrechtlich unzulässig, wäre sie auf jeden Fall - egal ob genehmigungsfrei oder -pflichtig - nicht zulässig. Beurteilungsgrundlage hierzu ist § 35 BauGB.

Sofern jedoch die Nutzung des (ehemaligen?) Bauwagens der Festsetzung des betreffenden Flächennutzungsplanes (da Außenbereich i. d. R. "Fläche für die Landwirtschaft") widerspricht, liegt auf jeden Fall eine "Beinträchtigung öffentlicher Belange" vor, die zu einer grundsätzlichen Unzulässigkeit führt.





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