Re: Umnutzung Stallgebäude im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 November, 2005 um 16:37:20

Antwort auf: Umnutzung Stallgebäude im Außenbereich von Marion A. am 15 November, 2005 um 15:19:47:

Nebengewerbe reicht für die landwirtschaftliche Nutzung nicht aus, außerdem gibt es auf dem Grundstück ja bereits über zwei Wohneinheiten. (Was ist denn eine halbe Wohneinheit?) Der Umfang der Änderungen ist für die Genehmigungsfähigkeit unerheblich. Meines Erachtens liegen keine ausreichende Gründe für ein priviligiertes Bauvorhaben vor. Zur Prüfung mit Rechtsbindung können Sie eine Bauvoranfrage stellen.

: Hallo!
: Wer kann mir hierbei helfen?
: Folgender Sachverhalt liegt vor:

: Mein Partner und ich wollen auf dem elterlichen Grundstück den vorhandenen Kuhstall zu Wohnraum umbauen. Landwirtschaft ist angemeldet. Das Gebäude grenzt nicht an das bestehende Wohngebäude mit bereits 2 1/2 vorhandenen Wohneinheiten an. Unser Problem liegt darin, daß wir im Außenbereich wohnen, und daher sicherlich Schwierigkeiten mit einer Baugenehmigung bekommen werden. Allerdings wollen wir das Gebäude in seinem äußeren Erscheinungsbild nur minimal ändern, indem wir das Dach anheben und Fenster einsetzen, also kein Anbau (im unteren Bereich befinden sich Garagen und derzeit noch ein Hühnerstall, wir wollen die erste Etage mit Dachschräge nutzen). Zusätzlich zur bereits angemeldeten Landwirtschaft besteht eventuell die Möglichkeit, als Nebengewerbe Gartenbau anzumelden.

: Mit welcher Begründung könnte man eine Genehmigung für ein priviligiertes Bauvorhaben erlangen?

: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, und kann weiterhelfen?

: Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für eine Antwort!

: Marion A. (NRW)





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