Wohnraumberechnung


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Abgeschickt von Jonas am 15 November, 2005 um 17:03:28

Hallo zusammen!

Ich habe gerade eine Diskussion mit meinem Mieter, inwieweit die Grundfläche einer Treppe mit zur Wohnfläche zählt, oder nicht.
Der Mietvertrag ist vom Jan 2003, also gilt auch die neue Wohnflächenverordnung von Anfang 2004 noch nicht.
Vor dieser Zeit der WoFIV gab es einen Berechnungsnebel aus der 2. Berechnungsverordnung, der DIN 277 und der DIN 283. Selbst der BGH äußert sich zu dieser Vor-Zeit schwammig ("erscheint denkbar...")
Und nun ? Nach meinem bescheidenen Verständnis ziehe ich ja schon das Treppenloch im OG von der Wohnfläche ab. Dazu noch die gesamte Grundfläche im UG ?? In den alten Verordnungen gibt es Hinweise auf anteilige Anrechnungen für die Flächen unter Treppen (1m,2m)
Weiß jemand genaueres ?

Gruß

Jonas



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