Angemessene Entschädigung für eine Baulast


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Abgeschickt von Rebecca am 15 November, 2005 um 19:19:12:

Hallo,

angenommen jemand verändert sein Gebäude, welches dirkt auf der Grenze steht, ohne Baugenehmigung. Einige Jahre später erfährt das Bauamt von diesen Veränderungen. Das Bauamt fordert nun, die Veränderungen zu beseitigen oder der Nachbar müsste mit einer Baulasteintragung einverstanden sein.

Dem Nachbar würde dann eine "angemessene Entschädigung"
zustehen.

Gibt es Anhaltspunkte, wie man eine angemessene Entschädigung errechnen kann - oder ist das reine
Verhandlungssache der Nachbarn?

Viele Grüße
Rebecca





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