Re: nach Hausbau festgestellt, dass Anbau ohne Genehmigung vollzogen


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 07 April, 2005 um 09:29:58

Antwort auf: nach Hausbau festgestellt, dass Anbau ohne Genehmigung vollzogen von Gabi am 06 April, 2005 um 13:00:04:

Guten Tag,

grundsätzlich stellt ein Schwarzbau immer ein Problem dar. Zu beachten ist aber hier, dass der Schwarzbau wohl schon eine geraume Zeit steht, wie lange, kann ich Ihrem Beitrag nicht entnehmen.

Insofern wird der Nachbar es schwer haben, einen Abriss zu erreichen. Zwar besteht wohl kein Bestandsschutz (wohl auch nicht nach der in der DDR geltenden Verordnung über Bevölkerungsbauwerke), doch nach so ein langer Zeit hat er Umständen seinen Beseitigungsanspruch verwirkt. Dabei spielt gewiss auch eine Rolle, inwieweit er beeinträchtigt ist.

Viel hängt davon ab, wie man sich mit der Bauaufsichtsbehörde stellt. Gelingt es, eine faktische Duldung zu erreichen, wird der Nachbar schlechte Karten haben, denn er müsste nachweisen, dass jede andere Entscheidung außer der Verfügung eines Abrisses ermessensfehlerhaft wäre. Dies dürfte kaum gelingen.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Hallo,

: Habe vor 1,5 Jahren ein EFH-Haus gekauft. Es ist ein Grundgebäude mit Giebeldach, rechts und links jeweils ein Anbau mit Schrägdächern in der selben Neigung wie das Haupthaus.
: Im einen Anbau befinden sich Küche und Bad, der andere Anbau war ursprünglich nur der Eingang zum Keller, wurde später umbaut (vor ca. 10 Jahren!) wie die Verkäufer erklärten.
: Die Grenze zum Nachbarn beträgt nun auf der langen Seite ca. 1,40 m, am hinteren Kopftück ca. 2 m. Nun meutert der Nachbar, dass es dafür keine Baugenehmigung gab und er dafür sorgen wolle, dass der Anbau abgerissen wird. Er ist nicht beeinträchtigt, weil ja sein Gewerbgrundstück angrenzt.
: In meinen Unterlagen habe ich eine Baugenehmigung fvon 1987 also noch zu DDR-Zeiten) für die lange Seite, also parallel zum Haupthaus sowie für das Schrägdach mit Eindeckung (Biberschwänze) gefunden, nicht aber für die Wand am Ende und die Wand, wo der Eingang ist.
: Hat er die Chance, einen Abriss zu erreichen? Gibt es einen Bestandschutz für gekufte Immobilien? Was habe ich zu befürchten?

: Ich hoffe auf zahlreiche Antworten...
: Vielen Dank im Voraus





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