Re: Angemessene Entschädigung für eine Baulast


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 November, 2005 um 16:23:20

Antwort auf: Re: Angemessene Entschädigung für eine Baulast von Rebecca am 16 November, 2005 um 12:51:12:

Das was Sie beschreiben ist eine Grenzbebauung und hat nichts mehr mit Baulasten zu tun. Bei Grenzbebauungen fallen keine Abständflächen an und damit sind auch keine Baulasten erforderlich. Baulasten sichern öffentliches Recht (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und eben Abstandflächen). Zwei Nachbarn können sich natürlich im Vorfeld gegenseitig einer Grenzbebauung zustimmen. Eine einfache schriftliche Zustimmung wirkt nicht zwangsläufig auch für einen Rechtsnachfolger sollte einer der Nachbarn mal verkaufen. Wenn der B-Plan grundsätzlich Grenzbebauungen ausschließt könnte die gegenseitige Zustimmung unter Umständen ebenfalls scheitern, da das öffentliche Baurecht der privatrechtlichen Vereinbarung widerspricht.


: Vielen Dank für die Antwort.

: Habe heute von einer Art "Gegenseitige Baulast"
: erfahren.

: Angeblich soll dann der Nachbar genau so lang und hoch (und bis direkt auf die Grenze) bauen können wie der andere Nachbar. Er hätte somit keine Grundstück-Nutzungsnachteile.

: Können die beiden Nachbarn tatsächlich eine solche
: gegenseitige Baulast erteilen?

: Und wie würde die "Angemessene Entschädigung" dann aussehen können?




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