Re: Umnutzung Stallgebäude im Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 November, 2005 um 16:32:38

Antwort auf: Re: Umnutzung Stallgebäude im Außenbereich von L. Wolff am 16 November, 2005 um 13:19:40:

: : Nebengewerbe reicht für die landwirtschaftliche Nutzung nicht aus, außerdem gibt es auf dem Grundstück ja bereits über zwei Wohneinheiten. (Was ist denn eine halbe Wohneinheit?) Der Umfang der Änderungen ist für die Genehmigungsfähigkeit unerheblich. Meines Erachtens liegen keine ausreichende Gründe für ein priviligiertes Bauvorhaben vor. Zur Prüfung mit Rechtsbindung können Sie eine Bauvoranfrage stellen.

: Eine Zusatzfrage an D. Baumeister zu diesem Thema:
: Was bedeutet denn der Begriff "previligiertes Bauvorhaben" im Zusammenhang mit dem Aussenbereich?

Allgemein gilt, dass bauen im Außenbereich erstmal nicht zulässig ist. Die Bebaubarkeit von Grundstücken ist im §35 BauGB geregelt. Unter Absatz 1 sind die Vorhaben gelistet, die allgemein und unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich zulässig sind. Im nächsten Absatz steht dann, dass Ausnahmen möglich sind, gefolgt von einem Absatz, der wiederum beschreibt warum die Vorhaben nicht zulässig sind usw. Priviligiert sind die Vorhaben, die nach dem Gesetzestext bereits im Grunde genehmigungsfähig sind.
Das BauGB ist unter folgendem link
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/BauR/1_1_1.pdf
zu finden.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]