Re: Zäune um Grundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 November, 2005 um 20:06:44

Antwort auf: Zäune um Grundstück von monika am 16 November, 2005 um 19:27:02:

Dafür gibt es sogar unterschiedliche Sichtweisen innerhalb einer Gemeinde. Die Einfriedungen sind beliebtes Thema bei den textlichen Festsetzungen zu einem B-Plan und die Ansichten ändern sich da jährlich. Es kann also passieren, dass auf der einen Straßenseite im Vorgarten nur Jägerzäune bis 70 cm Höhe erlaubt sind und auf der anderen massive Wände über 2,00 m.

: Gibt es in Deutschland für die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Sichtweisen bezüglich der Frage: Muss ein Grundstücksinhaber sein Grundstück in einer Wohnsiedlung mit einem Zaum einfrieden?





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