Re: Grundstücks Bebauungsgrenze


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Abgeschickt von Markus am 17 November, 2005 um 07:51:52:

Antwort auf: Grundstücks Bebauungsgrenze von Andre Tacke am 16 November, 2005 um 23:40:03:

Hallo,

du kannst zu deiner Gemeinde gehen und einen Bebauungsplan von diesem Baugebiet verlangen. Das darf man auch, wenn man noch nicht Eigentümer eines Grundstückes ist. Im Bebauungsplan wird dann zwischen Baugrenze und Baulinie unterschieden. Die Darstellung der einzelnen Linien ist in der Legende erklärt. Jedenfalls, wenn du eine Baulinie hast, dann muss die Seite von deinem Haus auf dieser Linie liegen. Ist eine Baugrenze eingezeichnet, dann darfst du diese Linien mit deinen Hausseiten nicht überschreiten. Bemasst werden beide Linien in der Regel von der Grenze aus.
Geh einfach auf das Rathaus und lasse es Dir erklären, dafür sind diese Leute da. Und du bezahlt auch noch die Gehälter von Ihnen.

Die Erfahrung die du auf dem Rathaus machst, kannst du hier ja mal posten.

Grüße

Markus



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