Re: Prospekthaftung gegen Bauträger ?


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 07 April, 2005 um 09:51:39

Antwort auf: Re: Prospekthaftung gegen Bauträger ? von Adams am 06 April, 2005 um 12:12:45:

Guten Tag,

Prospekthaftungsansprüche dienen dazu, das Vertrauen desjenigen zu schützen, der sich auf einen Prospekt in schutzwürdigen Belangen verlassen hat. Man muss deshalb differenzieren zwischen allgemeinen werbenden Anpreisungen und Sachaussagen. Das Problem der Prospekthaftung in Ihrem Fall ist, dass sie wohl nicht weiter reicht, als die Ihnen bei Vorhandensein von Werkmängeln zukommenden Mängelgewährleistungsansprüche. Prospekhaftungsansprüche sind vielmehr für Fälle entwickelt worden, in denen die Wohnfläche vom Prospekt abweicht, der Putz dünner ist als im Prospekt beschrieben usw., ohne dass die eigentliche Werkleistung mangelbehaftet ist.

Ihr Anwalt wird Ihnen sagen, welche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns

P.S.: Geprüfte Qualität heißt wörtlich genommen nur, dass die Qualität geprüft ist. Ob die Qualität gut oder schlecht ist, ist damit nicht gesagt. Es handelt sich nur um eine werbende Aussage.

: Gut, aber was ist wenn in den Prospekten Sachen standen wie "sorgenfreies Bauen" "keine Baumängel" "geprüfte Qualität" und so weiter? Fehlen dann nicht Eigenschaften, die laut Prospekt vorliegen sollten?

:
: : Ich habe viel Ärger mit meinem Reihenhaus, weil an allen Ecken und Kanten Mängel aufgetaucht sind. Inzwischen habe ich mich von Bekannten beraten lassen und sehe mich letztlich einem langjährigen Prozess ausgeliefert. Was ist in diesem Zusammenhang der Unterschied zwischen Gewährleistungsansprüchen und Prospekthaftungsansprüchen? Macht man immer beides geltend?




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