Re: Umnutzung Stallgebäude im Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Marion A. am 17 November, 2005 um 13:25:24

Antwort auf: Umnutzung Stallgebäude im Außenbereich von Marion A. am 15 November, 2005 um 15:19:47:

HALLO HERR BAUMEISTER!
VIELEN DANK FÜR DIE INFO, WO MAN DIE GESETZES-TEXTE NACHLESEN KANN. NACHSTEHEND SIND ALLE PUNKTE AUFGELISTET, DIE AUF UNS ZUTREFFEN.
IST DIESES BAUVORHABEN IHRER MEINUNG NACH WEITERHIN NICHT PRIVILEGIERT?


(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig,
wenn (...)
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
*** LANDWIRTSCHAFT IST ANGEMELDET ***

2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
*** EVENTUELL KÖNNEN WIR EIN NEBENGEWERBE ANMELDEN ***
(...)

Absatz 4
1. die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 unter folgenden Voraussetzungen:
a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
*** TRIFFT ZU ***

b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
*** WIE BEREITS GESCHRIEBEN: NUR DER DACHSTUHL WÜRDE ANGEHOBEN UND FENSTER EINGESETZT ***

c) die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
*** TRIFFT ZU ***

d) das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
*** VOR ca. 32 JAHREN ***

e) das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
*** TRIFFT ZU ***

f) im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle
*** BEI UNS 2 1/2 WOHNEINHEITEN, DIE DRITTE WOHNUNG WURDE STEUERRECHTLICH NICHT ALS KOMPLETTE WOHNEINHEIT ANERKANNT, DA ZU KLEIN ***




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]