Fehlende Angaben ím Kaufvertrag


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Abgeschickt von MarcusH am 17 November, 2005 um 22:26:05

Müssen im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung etc. Angaben zu den Abmaßungen eines Tiefgaragenstellplatzes gemacht werden?

Nach Übergabe einer ETW stellt sich heraus das nur PKW's mit einer Maximalhöhe von 1,50 m zulässig sind.
Neuwagen haben aber immer mehr 1,51 und mehr.
Hätten Angaben in Kaufvertrag etc. erfolgen müssen, oder nur auf Nachfrage?

Kann mir jemand helfen?



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