Endabrechnung der Erschließungskosten


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Abgeschickt von Kirsten am 21 November, 2005 um 10:39:05

Hallo Forum,

vor einigen Jahren haben wir über einen Bauträger ein Haus gekauft.

Bestandteil des Vertrages war u.a. die Zahlung der zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung von der Stadt verlangten Erschließungskosten, die mit dem Vertrag abgegolten waren.

Nun haben wir die endgültige Abrechnung der Erschließungskosten von der Stadt erhalten, mit dem Ergebnis, dass die Erschließung um mehrere 1000 Euro überzahlt ist.

Problem ist jetzt, dass zu dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Erschließungskosten noch der Vorbesitzer des Grundstücks (also nicht der Bauträger, mit dem wir den Vertrag abgeschlossen haben) im Grundbuch stand. Der Bauträger hat zwischenzeitlich Konkurs gemacht. Da wir keinen Vertrag mit dem seinerzeitigen Besitzer haben, will die Stadt uns die zu viel gezahlten Erschließungskosten nicht rückerstatten.

Welche Möglichkeit haben wir, an das seinerzeit von uns zu viel bezahlte Geld zu kommen?

Vielen Dank im Voraus





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