Fristsetzung mit Ersatzvornahme


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Abgeschickt von Wintermayr am 21 November, 2005 um 14:17:32

Antwort auf: Re: Hilfe !Bauträger pleite??? von Holger Heßberger am 27 Juli, 2005 um 19:27:30:

: Hallo,
habe unseren Handwerkern zum ausbessern ihrer Fehler eine 10-tägige Frist (bis zum 30.11.) gesetzt. Wie es aussieht kümmert das aber niemanden. Wie setzte ich den eine Nachfrist mit Ersatzvornahme richtig? Hätten Sie da vielleicht ein Formulierungsbeispiel?
MFG


: man sollte immer "angemessene" Fristen setzen, da eine zu kurze Frist wie keine Frist zu betrachten ist. In der Praxis würde ich je nach Anzahl und Umfang der Mängel eine frist von 10 Tagen bis maximal 3 Wochen setzten. Und bitte nicht vergessen eine angemessene Höhe des vereinbarten Honorars zurückhalten.
: Bei der Ersatzvornahme sind noch einige andere Dinge zu beachten. Bei Fragen einfach mailen: info@sv-hessberger.de

: MfG
: Holger Heßberger




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