Dachgeschossausbau im Aussenbereich


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Abgeschickt von Elmar P. am 21 November, 2005 um 16:03:07

Wir möchten ein 5 Jahre altes 2-Familienhaus im Außenbereich für unsere 8-köpfige Familie kaufen, das früher eine Fabrikhalle war und nach dem Abriß mit einer Wohnfläche von 600 m2 neu erbaut wurde. Das 30 Grad geneigte Dachgeschoss ist als Abstellraum ausgewiesen und über das Treppenhaus der OG-Wohnung erreichbar. Es hat ausreichend Dachflächenfenster und Heizungs-, Wasser und Abwasserrohre sind bis zum schwimmenden Estrich geführt; das Dach und der Fußboden sind voll wärmeisoliert. Da die wenigen Räume im Haus sehr großzügig angelegt sind, mangelt es an Kinderzimmer, wozu der Dachgeschossausbau ideal wäre. Die lichte Höhe wäre nicht über 2,20 m bei mehr als der Hälfte der nutzbaren Fläche. Trotzdem ist der Einbau eines Bades und die ausschließliche Nutzung durch die zum Haushalt gehörigen Kinder gewünscht, wobei es eine Bodenfläche von 80 m2 gäbe (nach DIN viel weniger). Belegung EG = Eltern mit Tochter, OG = Sohn/Ehefrau/2 Kleinkinder, Dachgeschoß = Sohn.
Da es Außenbereich ist, scheint es trotz keinerlei äußeren Veränderung des Hauses keine Genehmigung für den Ausbau geben zu können. Oder wäre das bei ausschließlicher familiärer Nutzung durch irgendeinen Paragraphen zu ermöglichen? Kann man uns denn vorschreiben, wie wir unseren "Abstellraum" nutzen wollen?



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