Re: Einspruch gegen Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 November, 2005 um 22:58:50

Antwort auf: Einspruch gegen Bebauungsplan von Sandra am 21 November, 2005 um 21:21:24:

Die Vorgehensweise gegen Verwaltungsakte, und Baugenehmigungen gehören dazu, sind in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) festgelegt. Danack können Betroffene (z. B. Angrenzer) Widersprüche gegen eine erteilte Baugenehmigung des Nachbarn einlegen und z. B. beantragen, dass der Vollzug der Genehmigung ausgesetzt wird. Der Widerspruch muß natürlich schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen und begründet werden. Daraufhin erlässt die Gemeinde einen schriftlichen Bescheid. Ist dieser Bescheid negativ, wird also dem Widerspruch nicht entsprochen, ist der nächste Schritt die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Wenn ein Bauantrag abgelehnt wird, hat der Bauherr auch die Möglichkeit über einen Widerspruch und ggf. eine anschließende Anfechtungsklage die Genehmigung durchzusetzen.

: Hallo,
: wir haben heute auf dem Bauamt erfahren, dass das an unser Grundstück grenzende, 1-geschossige Bürogebäude abgerissen werden soll und dafür ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus errichtet werden soll. Das würde für uns bedeuten, dass wir keine Aussicht mehr hätten, lediglich in die Zimmer des Neubaus.Dies bedeutet ja auch einen Wertverlust, falls wir unser Haus mal verkaufen wollen.Wie kann man sich da wehren? Kann mir da bitte jemand helfen?
: Danke, Sandra





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